Alle DOM-Termine für 2015 stehen bereits fest:
FRÜHLINGSDOM
vom 20. März bis 19. April 2015 (außer Karfreitag)
SOMMERDOM
vom 24. Juli bis 23. August 2015
WINTERDOM vom 6. November bis 6. Dezember 2015
Anträge auf Zulassung zu den drei DOM-Veranstaltungen sind auf Formblättern der Freien und Hansestadt Hamburg – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – zu stellen und bis spätestens 15. August 2014 an die Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – Stabsbereich Norddeutsche Zusammenarbeit, Marketing und Tourismus – Volksfeste und Sonderveranstaltungen
Alter Steinweg 4 • 20459 Hamburg
zu richten. Die digital ausfüllbaren Vordrucke können ab sofort unter www.hamburg.de/dom/dom-veranstalter heruntergeladen werden.
Vordrucke können auch beim Stabsbereich Norddeutsche Zusammenarbeit, Marketing und Tourismus – Volksfeste und Sonderveranstaltungen,
Telefon (040) 42841-2627, 42841-2628 oder 42841-2629, angefordert werden.
Bitte verwenden Sie vornehmlich die Onlineversion.
1. Für jedes Geschäft und ggf. jede DOM-Veranstaltung ist eine gesonderte Bewerbung einzureichen.
2. Maßgebend für den Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung ist das Datum des Poststempels.
3. Bewerber/innen, die ihr Gesuch verspätet oder unvollständig oder nicht auf dem vorgegebenen Formblatt einreichen, scheiden bei der Entscheidung über die Zulassungen grundsätzlich aus.
4. Sogenannte Schirmstände werden nicht zugelassen.
5. Zulassungen zu den DOM-Veranstaltungen begründen keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
6. Die Entscheidungen über die Zulassung bzw. Nichtzulassung erfolgen für jede Veranstaltung in einem voneinander getrennten
Verfahren. Bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens werden keine Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen erteilt.
7. Ergänzungen bzgl. der eingereichten Bewerbungsunterlagen sind für den Frühlingsdom 2015 bis spätestens zum 15.10.2014, für den
Sommer- und Winterdom 2015 bis zum 15.02.2015 einzureichen, um im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können.
8. Eine Haftung dafür, dass das Fest tatsächlich und zum/zur angegebenen Zeitpunkt bzw. Zeitdauer stattfindet, wird nicht übernommen.
Im Übrigen gelten die Richtlinien zur Vorbereitung und Durchführung von Volksfesten auf dem Heiligengeistfeld in der aktuellen Fassung.
9. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen zur Durchsetzung des Gestaltungswillens des Veranstalters festgestellt, kann der Veranstalter geeignete Betreiber anwerben und nachträglich in die Bewerberliste aufnehmen.