Termin: 8. bis 10. Mai 2015
Anträge auf Zulassung zum HAFENGEBURTSTAG HAMBURG für die sogenannte Bunte Meile sind auf Formblättern der Freien und Hansestadt Hamburg – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – zu stellen und bis spätestens 15. August 2014 an die
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – Stabsbereich Norddeutsche Zusammenarbeit, Marketing und Tourismus – Volksfeste und Sonderveranstaltungen
Alter Steinweg 4 • 20459 Hamburg
zu richten. Die digital ausfüllbaren Vordrucke können ab sofort unter www.hamburg.de/hafengeburtstag/Kontakt heruntergeladen werden.
Vordrucke können auch beim Stabsbereich Norddeutsche Zusammenarbeit, Marketing und Tourismus – Volksfeste und Sonderveranstaltungen,Telefon (040) 42841-2626, 42841-2628 oder 42841-2629, angefordert werden.
Bitte verwenden Sie vornehmlich die Onlineversion.
Für jedes Geschäft ist eine gesonderte Bewerbung einzureichen. Die vorgenannten Bestimmungen zu 2., 3. und 7. gelten für die Vorbereitung und Durchführung des Hafengeburtstages Hamburg entsprechend. Im Übrigen gelten die Richtlinien zur Durchführung des Zulassungsverfahrens für den Hafengeburtstag Hamburg.
Ergänzungen bzgl. der eingereichten Bewerbungsunterlagen sind für den Hafengeburtstag 2015 bis spätestens zum 15.10.2014 einzureichen, um im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können.
Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen zur Durchsetzung des Gestaltungswillens des Veranstalters festgestellt, kann der Veranstalter geeignete Betreiber anwerben und nachträglich in die Bewerberliste aufnehmen.
Zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes werden bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens keine Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen erteilt.